Seitenbereiche
Inhalt

Doppelbesteuerung von Renten

Einkommensteuerpflichtige Rentner

Der durchschnittliche Besteuerungsanteil der Rentenleistungen betrug in 2020 nach Angaben des Statistischen Bundesamtes 64 %. Die steuerpflichtigen Einkünfte beliefen sich auf € 217 Mrd. Der durchschnittliche Besteuerungsanteil stieg seit 2015 um mehr als 8 Prozentpunkte. In 2017 mussten 32 % oder 6,8 Mio. von insgesamt 21,4. Mio. Rentenempfänger Einkommensteuern auf ihre Renteneinkünfte zahlen (Pressemitteilung Nr. 380 vom 12.8.2021).

Vorläufigkeitsvermerk

Der Bundesfinanzhof (BFH) hatte im Urteil vom 19.5.2021 (X R 33/19) die gegenwärtige Rentenbesteuerungspraxis zwar als verfassungskonform bestätigt. Gegen dieses Urteil wurde allerdings Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht/BVerfG eingelegt (Az. 2 BvR 1143/21 und 2 BvR 1140/21). Um der erwarteten Flut an Einsprüchen entgegenzuwirken, hat die Finanzverwaltung jetzt entschieden, auf jedem Einkommensteuerbescheid für Veranlagungszeiträume ab 2005 einen Vorläufigkeitsvermerk anzubringen. Steuern auf Renteneinkünfte werden daher vorläufig festgesetzt, und zwar so lange bis die Verfassungsmäßigkeit der Steuerberechnungen abschließend geklärt worden ist (BMF-Schreiben vom 30.8.2021, IV A 3 - S 0338/19/10006 :001).

Stand: 28. Oktober 2021

Bild: ©Waldbach/stock.adobe.com

Cookies

Diese Website verwendet Cookies und andere Verfahren zur Speicherung von Daten auf Ihrem Endgerät ("Speicherverfahren"), um Ihnen ein optimales Nutzungserlebnis zu bieten. Einige dieser Speicherverfahren sind für den Betrieb der Website technisch notwendig. Andere Speicherverfahren können für statistische Auswertungen eingesetzt werden. Sie entscheiden selbst, ob Sie eine technisch nicht notwendige Speicherung von Daten auf Ihrem Endgerät durch Cookies oder andere Speicherverfahren zulassen wollen. Weitere Informationen dazu finden Sie in unserer Datenschutzerklärung oder im Impressum.

Details anzeigen

Technisch notwendig
Cookies oder andere Speicherverfahren, die unbedingt notwendig sind, um die Website zu betreiben und wesentliche Sicherheitsfunktionen auszuführen.

Für statistische Zwecke
Cookies oder andere Speicherverfahren, mit denen wir anonymisierte Daten für Statistiken und Analysen erfassen, die uns helfen, unsere Website und deren Inhalte stetig zu optimieren.

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.