Seitenbereiche
Inhalt

Jahresabschluss 2019

Aktive Rechnungsabgrenzungsposten

Gerade rund um den Jahreswechsel stellen sich viele Buchhalter die Frage, ob im gegenwärtigen Geschäftsjahr als Ausgaben verbuchte Aufwendungen teilweise das neue Geschäftsjahr betreffen und deshalb ein aktiver Rechnungsabgrenzungsposten zu bilden ist. Letzteres kommt besonders häufig für Versicherungsprämien vor, welche grundsätzlich für ein Jahr im Voraus bezahlt werden. Viele Buchhalter machen sich hier „unnötige Fleißaufgaben“.

Fälle von geringer Bedeutung

Denn der Bundesfinanzhof (BFH) hat bereits 2010 (Urteil von 18.3.2010 - X R 20/09) entschieden, dass auf die Bildung von Rechnungsabgrenzungsposten nach Maßgabe des Grundsatzes der Wesentlichkeit verzichtet werden darf, wenn die abzugrenzenden Beträge nur von untergeordneter Bedeutung sind und eine unterlassene Abgrenzung das Jahresergebnis nur unwesentlich beeinflussen würde.

GwG-Grenze

Bei der Frage, welche Fälle solche „von geringer Bedeutung“ sind, hat der BFH in dem betreffenden Urteil auf die geringwertigen Wirtschaftsgüter verwiesen. Da bei diesen auf eine „planmäßige Abschreibung nach Maßgabe der voraussichtlichen Nutzungsdauer verzichtet werden kann, kann auch in Fällen, in denen der Wert des einzelnen Abgrenzungspostens € 410,00 nicht übersteigt, auf eine Abgrenzung verzichtet werden“, so der BFH.

Abgrenzungen erst ab € 800,00

Aus diesem Urteil kann damit die Schlussfolgerung gezogen werden, dass als Ausgaben verbuchte Aufwendungen nur dann abzugrenzen sind, wenn der Anteil der Aufwendungen, der auf das neue Geschäftsjahr fällt, den Betrag von € 800,00 übersteigt. Denn das BFH-Urteil erging in Zeiten, als die Grenze der Anschaffungskosten für geringwertige Wirtschaftsgüter noch bei € 410,00 lag. Da diese zwischenzeitlich auf € 800,00 angehoben wurde, ist in analoger Anwendung der BFH-Rechtsprechung von diesem Betrag auszugehen. Zu beachten ist, dass diese Grenze für jeden einzelnen Buchungsposten in Anspruch genommen werden kann und nicht in Summe aller Aufwendungen, die unterschiedliche Wirtschaftsjahre betreffen.

Stand: 27. November 2019

Bild: magele-picture - stock.adobe.com

Cookies

Diese Website verwendet Cookies und andere Verfahren zur Speicherung von Daten auf Ihrem Endgerät ("Speicherverfahren"), um Ihnen ein optimales Nutzungserlebnis zu bieten. Einige dieser Speicherverfahren sind für den Betrieb der Website technisch notwendig. Andere Speicherverfahren können für statistische Auswertungen eingesetzt werden. Sie entscheiden selbst, ob Sie eine technisch nicht notwendige Speicherung von Daten auf Ihrem Endgerät durch Cookies oder andere Speicherverfahren zulassen wollen. Weitere Informationen dazu finden Sie in unserer Datenschutzerklärung oder im Impressum.

Details anzeigen

Technisch notwendig
Cookies oder andere Speicherverfahren, die unbedingt notwendig sind, um die Website zu betreiben und wesentliche Sicherheitsfunktionen auszuführen.

Für statistische Zwecke
Cookies oder andere Speicherverfahren, mit denen wir anonymisierte Daten für Statistiken und Analysen erfassen, die uns helfen, unsere Website und deren Inhalte stetig zu optimieren.

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.