Seitenbereiche
Inhalt

Private PKW-Nutzung

Zuordnung Einkommen- und Umsatzsteuer

Ein teilweise betrieblich und teilweise privat genutzter Pkw kann bei der Einkommensteuer und Umsatzsteuer unterschiedlich behandelt werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs aus 2001 zurück und wird auch von der Finanzverwaltung im Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE) so akzeptiert (Abschn. 15 2c).

Wahlrechte bei Umsatzsteuer

Ein gemischt genutzter Pkw kann für Zwecke der Umsatzsteuer entweder in vollem Umfang der unternehmerischen Tätigkeit oder in vollem Umfang dem privaten Bereich oder auch nur im Umfang der tatsächlichen oder voraussichtlich geschätzten betrieblichen Nutzung dem Unternehmen zugeordnet werden. Wird der Pkw zu nicht mehr als 10 % betrieblich genutzt, ist umsatzsteuerlich keine unternehmerische Zuordnung möglich.

Steuerliche Auswirkungen

Sofern der Pkw zwischen 50 % und 90 % privat genutzt wird, kann der Steuerpflichtige den vollen Vorsteuerabzug beanspruchen, auch wenn der Pkw dem Privatvermögen zugeordnet ist. Im Fall der Veräußerung muss der Steuerpflichtige auf stille Reserven (Unterschied zwischen Buchwert und dem Veräußerungspreis) keine Einkommensteuer zahlen, kann dafür aber keine Abschreibungen in Anspruch nehmen. Darüber hinaus muss für die Kosten, die auf die private Nutzung entfallen, Umsatzsteuer entrichtet werden und im Fall der Veräußerung fällt ebenfalls Umsatzsteuer an. Im Ergebnis ergibt sich aber durch die Umsatzsteuererstattung regelmäßig ein Liquiditätsvorteil und im Regelfall auch ein Steuervorteil. Denn der Veräußerungspreis als Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer ist regelmäßig niedriger als der Neupreis.

Stand: 25. Februar 2019

Bild: taniho - stock.adobe.com

Cookies

Diese Website verwendet Cookies und andere Verfahren zur Speicherung von Daten auf Ihrem Endgerät ("Speicherverfahren"), um Ihnen ein optimales Nutzungserlebnis zu bieten. Einige dieser Speicherverfahren sind für den Betrieb der Website technisch notwendig. Andere Speicherverfahren können für statistische Auswertungen eingesetzt werden. Sie entscheiden selbst, ob Sie eine technisch nicht notwendige Speicherung von Daten auf Ihrem Endgerät durch Cookies oder andere Speicherverfahren zulassen wollen. Weitere Informationen dazu finden Sie in unserer Datenschutzerklärung oder im Impressum.

Details anzeigen

Technisch notwendig
Cookies oder andere Speicherverfahren, die unbedingt notwendig sind, um die Website zu betreiben und wesentliche Sicherheitsfunktionen auszuführen.

Für statistische Zwecke
Cookies oder andere Speicherverfahren, mit denen wir anonymisierte Daten für Statistiken und Analysen erfassen, die uns helfen, unsere Website und deren Inhalte stetig zu optimieren.

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.