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Gemeinnützigkeitsrecht
Ihr Partner für die Arbeit im gemeinnützigen Bereich
Das Klima für gemeinnützige Organisationen ist rauer geworden. Es reicht nicht bloß aus, lobenswerte Ziele zu verfolgen und mit Spenden Gutes tun zu wollen. Gemeinnützige Organisationen sind einem verstärkten Wettbewerb um finanzstarke Spender ausgesetzt, nachdem immer mehr solche Organisationen „wie Pilze aus dem Boden“ sprießen. Daher stellt sich vermehrt die Frage, über welche Wege Spenden eingesammelt und zweckgerichtet eingesetzt werden können. Darüber hinaus werden sehr strenge formelle und materielle Anforderungen von der Finanzverwaltung und z.B. Stiftungsaufsichtsbehörden an gemeinnützige Organisationen gestellt, insbesondere was den Nachweis für ihre steuerbefreiten Tätigkeitsbereiche anbelangt. Zu diesem Zweck und zur Vermeidung einer Haftung der Organmitglieder bedarf es rechtlicher und steuerlicher Beratung.
Dr. SchwarzPartners berät Stifter und Spender mit philanthropischen Zielen ebenso wie Stiftungen und gemeinnützige Organisationen, die beispielsweise in den Bereichen Wissenschaft, Gesundheitswesen, Kunst und Kultur, Bildung und Kinderhilfe oder als bloße Förderorganisationen tätig sind. Auch mildtätige und kirchliche Organisationen beraten wir gerne.
Wir bieten umfassende rechtliche und steuerliche Beratung in allen vier „Sektoren“ von Non-Profit-Organisationen (ideeller Bereich, Zweckbetrieb, Vermögensverwaltung und steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe). Unsere Expertise umfasst insbesondere folgende Bereiche: