Umfassende multidisziplinäre Beratung für Investoren, Ihre Arztpraxis bzw. Ihr Gesundheitsunternehmen
Dr. Schwarz und Partner ist seit über 15 Jahren auf die umfassende Betreuung von Leistungserbringern im Gesundheitswesen spezialisiert. Unser Team von Fachanwälten für Medizinrecht, Wirtschaftsanwälten und Steuerberatern berät und vertritt Investoren, Ärzte, ärztliche Kooperationen (Berufsausübungsgemeinschaften, Medizinische Versorgungszentren, Praxisgemeinschaften), Krankenhäuser, Apotheken, pharmazeutische Herstellerbetriebe und andere Unternehmen der Gesundheitsbranche, einschließlich nationaler Player.
Unsere Mandanten stammen aus dem ganzen Bundesgebiet sowie aus dem Ausland und schätzen besonders unser multidisziplinäres Know-how. Dieses verhilft uns zu einer ganzheitlichen Betrachtung und unseren Mandanten zu einer optimalen strategischen Ausrichtung und Problemlösung in allen Phasen ihres unternehmerischen Wirkens.
Erfolgreich starten
Wer sich als Mediziner im heutigen Gesundheitsmarkt zurechtfinden will, hat einiges zu lernen, was man im Medizinstudium nicht vermittelt bekommt. Wir zeigen unseren Mandanten, wie sie sich erfolgreich niederlassen und von Anfang an die richtigen Weichen stellen, um sich im wachsenden Gesundheitsmarkt zu positionieren.
Erfolgreich bleiben
Schaffen Sie mit uns ein solides rechtliches Fundament und treffen Sie die richtigen strategischen Entscheidungen.
Der stetige Wandel im Gesundheitswesen birgt hierbei nicht nur Risiken, sondern vor allem auch Chancen! Dank innovativer Strukturen ist es so manchem unserer Mandanten gelungen, aus einer kleinen Gemeinschaftspraxis ein modernes, bundesweit agierendes Medizinunternehmen mit verschiedenen ambulanten und stationären Einrichtungen zu schaffen. Andere Mandanten sind – zu Recht – glücklich und stolz auf ihre erfolgreiche Einzelpraxis. Wir entwickeln mit jedem Mediziner eine auf die individuellen Bedürfnisse zugeschnittene Strategie.
Investoren, darunter Kliniken, Family Offices und Private Equity Unternehmen, beraten wir strategisch und begleiten diese bei ihrer Expansion im Rahmen von M&A Transaktionen und Umstrukturierungen bis zum etwaigen Exit.
Erfolgreich übertragen
Unsere Mandanten profitieren von unserer Expertise bei Nachfolgeplanung und Verkauf. Geänderte gesetzliche Rahmenbedingungen und ein zunehmender Mangel an Fachärzten führen häufig zu sinkenden Praxiswerten insbesondere für kleinere Praxen, die für eine Übernahme durch Investoren nicht interessant genug sind. Wir zeigen, wie Sie Ihr Unternehmen erforderlichenfalls umstrukturieren und für einen späteren Verkauf rechtlich und steuerlich „fit“ machen.
Zudem verfügen wir über langjährige Erfahrung beim Verkauf an Investoren sowie spiegelbildlich beim Kauf durch Investoren. Diese M&A Transaktionen folgen teilweise eigenen Regeln und stellen häufig eine fachliche und zeitliche Herausforderung dar, die durch reine Rechtsanwaltskanzleien nicht zu bewältigen ist. Wir verstehen uns in diesem Bereich als bessere Alternative zur Großkanzlei.
Der Leistungskatalog im Medizinrecht
Strategische und unternehmerische Planung für Ärzte und Investoren
Mit SchwarzPartners strategisch handeln, Chancen nutzen, Risiken minimieren!
Arztpraxen und Gesundheitsunternehmen im Allgemeinen unterliegen einem zunehmenden Wettbewerb. Gute Medizin und eine Zulassung reichen längst nicht mehr aus, um sich am Gesundheitsmarkt erfolgreich zu behaupten.
Vielmehr gilt es, ein solides rechtliches Fundament zu schaffen und die richtigen wirtschaftlichen Entscheidungen zu treffen.
Wir finden für Sie das passende Konstrukt
Gemeinsam mit unseren Mandanten finden wir die passende Rechtsform und das geeignete vertragsarztrechtliche Konstrukt und entwickeln Strategien zur besseren Marktpositionierung. Kenntnisse im Steuerecht sind hierbei unerlässlich, um z.B. durch einen Steuerbelastungsvergleich auch die wirtschaftlichen Auswirkungen der verschiedenen Rechtsformen umfassend berücksichtigen zu können.
In der Einzelpraxis sind Sie Ihr alleiniger Herr, sind aber grundsätzlich hinsichtlich Ihrer Einnahmen limitiert und haben alle Kosten selbst zu tragen. Eventuell lohnt sich die Anstellung eines weiteren Arztes, ggf. in einer Zweigpraxis. Wie viel Gehalt sollten Sie zahlen? Festgehalt und/oder eine erfolgsabhängige Vergütung? Können Sie auch fachfremde Ärzte anstellen oder ist dann Gewerbesteuer zu zahlen?
Eventuell können Sie sich auch die Kosten mit anderen Kollegen durch Gründung einer Praxisgemeinschaft teilen. Wie muss die Kostenverteilung erfolgen, um kein Umsatzsteuerrisiko einzugehen?
In der Gemeinschaftspraxis sind Einnahmen und Ausgaben vergesellschaftet. Welche Gewinnverteilung sollte gewählt werden? Sollen neue Standorte erschlossen und eine überörtliche Gemeinschaftspraxis errichtet werden?
Wann sollte über die Errichtung eines Medizinischen Versorgungszentrums nachgedacht werden? Welche Voraussetzungen hat ein MVZ und welche Vor- und welche Nachteile bestehen gegenüber einer Gemeinschaftspraxis? Welche sonstigen Kooperationen sind sinnvoll?
Wie sollte ein Verkauf vorbereitet werden, um einen angemessenen Kaufpreis für Ihr Lebenswerk zu erzielen? Erforderlichenfalls ist Ihr Unternehmen zunächst umzustrukturieren, um es für einen späteren Verkauf rechtlich und steuerlich attraktiv zu machen.
Wir entwickeln mit Ihnen Ihre persönliche Erfolgsstrategie
Wir klären Ihre Fragen und entwickeln mit jedem Mediziner eine auf die individuellen Bedürfnisse zugeschnittene Strategie.
Dank innovativer Strukturen ist es so manchem unserer Mandanten gelungen, aus einer kleinen Gemeinschaftspraxis ein modernes, bundesweit agierendes Medizinunternehmen mit verschiedenen ambulanten und stationären Einrichtungen zu schaffen und dieses zu Top-Konditionen zu verkaufen. Andere Mandanten sind – zu Recht – glücklich und stolz auf ihre erfolgreiche Einzelpraxis mit vernünftiger Umsatz- und Kostenstruktur.
M&A Transaktionen, Kauf und Verkauf einer Arztpraxis
Mit Dr. SchwarzPartners korrekt bewerten, sicher kaufen bzw. verkaufen
Es ist ein weit verbreiteter Irrtum, dass bei Kauf bzw. Verkauf einer Arztpraxis oder eines Gesundheitsunternehmens nur ein Standardvertrag auszufüllen sei. Vielmehr handelt es sich um ein komplexes Rechtsgeschäft, das neben Kenntnissen im Medizinrecht, auch solche im Bereich Mergers & Acquisitions voraussetzt.
Unternehmensbewertung und Kaufpreisfindung
Zu Beginn des Verkaufsprozesses steht die Unternehmensbewertung und Kaufpreisfindung. Ein eindeutiger Unternehmenswert ist in der Regel nicht zu ermitteln, denn es existieren viele verschiedene Verfahren, die zu den unterschiedlichsten rechnerischen Unternehmenswerten führen können. Die Unternehmensbewertung dient jedoch dem Zweck, Preisvorstellungen auf beiden Seiten auf eine sachliche Basis zu stellen.
Der endgültige Verkaufspreis ist letztlich das Ergebnis eines Verhandlungsprozesses, in welchem die Unternehmensbewertung als Argumentationshilfe genutzt wird.
Due Diligence
Für den Käufer einer Praxis oder eines Medizinunternehmens gilt es insbesondere, eine sorgfältige Due Diligence durchzuführen, d.h. die sorgfältige Prüfung und Analyse eines Unternehmens insbesondere im Hinblick auf seine rechtlichen, steuerlichen, finanziellen und wirtschaftlichen Verhältnisse. So stellt sich für den Käufer einer Praxis oder eines Unternehmens regelmäßig die Frage, ob der Standort, also das Mietverhältnis übernommen werden kann, welche laufenden Verträge fortzuführen und welche laufenden Verbindlichkeiten zu tragen sind.
Wahl der passenden Gestaltungsvariante
Beim klassischen Praxiskauf handelt es sich um einen „kleinen Unternehmenskauf“, bei dem die einzelnen Wirtschaftsgüter der Praxis sowie laufende Verträge und vor allem auch der Vertragsarztsitz übertragen werden sollen.
Andere Gestaltungsvarianten sind jedoch spätestens seit Inkrafttreten des Vertragsarztrechtsänderungsgesetzes zum 01.01.2007 vielfältig und reichen von der Übertragung eines Teilbetriebs über die Übertragung eines Gesellschaftsanteils bis hin zur Übertragung nur eines halben Vertragsarztsitzes.
Bei Übertragung eines Vertragsarztsitzes kommen die Übertragung im Nachbesetzungsverfahren auf einen bislang nicht niedergelassenen Kollegen oder auf einen niedergelassenen Kollegen, der den Sitz mit einem angestellten Arzt besetzen möchte ebenso in Betracht wie die Übertragung im Wege des Verzichts zugunsten einer Anstellung bei einem Vertragsarzt oder MVZ.
Jeder Kauf birgt, ähnlich wie beispielsweise ein Immobilienkauf, seine eigenen Gefahren. Für eine sichere Vertragsgrundlage ist Know-how in den Bereichen Vertragsarztrecht, zivilrechtliches Kaufvertragsrecht, Arbeitsrecht, Mietrecht und Steuerrecht gefragt.
Dr. SchwarzPartners verfügt über die Erfahrung und das spezifische Know-how
Wir haben bereits hunderte Verträge über den Kauf einer Einzelarztpraxis bis hin zum Kauf von Multi-Millionen-Unternehmen entworfen und verhandelt und verfügen neben der nötigen Erfahrung über das erforderliche multidisziplinäre Know-how. Daher haben wir alle Gefahren im Blick und vertreten Ihre Interessen mit dem Ziel einer für Sie optimalen und sicheren Gestaltung.
Wir wollen zum Vertragsschluss beitragen, nicht den Vertragsschluss verhindern
Dabei verstehen wir aber die andere Seite nicht als Gegner, sondern als Vertragspartner! Wir nehmen daher auch die Interessen der anderen Seite ernst und erarbeiten erforderlichenfalls Lösungsvorschläge, damit bei Einigkeit in den Eckpunkten der Vertrag nicht am Kräftemessen der Anwälte scheitert.
Gesellschaftsrecht der Heilberufe/Kooperationen
Mit Dr. SchwarzPartners sinnvoll kooperieren und wachsen
Noch immer gibt es erfolgreich geführte Einzelpraxen, die eine freie, selbstbestimmte Tätigkeit garantieren.
Der Trend geht jedoch zu größeren Einheiten. So existieren inzwischen auch im ambulanten Sektor deutschlandweit agierende Praxisketten, die von internationalen Finanzinvestoren beherrscht werden. Wir haben bereits den Aufbau solcher Strukturen federführend und erfolgreich begleitet und beraten große Gesundheitsunternehmen bis hin zu nationalen Playern.
Um im Wettbewerb bestehen zu können, ist jedoch nicht gleich die Errichtung eines Gesundheitskonzerns erforderlich. Ärztliche Zusammenschlüsse und Kooperationen sowie moderate Expansion sind hierfür meist ausreichend. Synergien können auf diese Weise genutzt und Kosten gesenkt werden.
Dr. SchwarzPartners berät umfassend im Gesellschaftsrecht
Wir beraten Sie umfassend bei Ihrem Kooperationsvorhaben, insbesondere bei Gründung von örtlichen/ überörtlichen Gemeinschaftspraxen, Praxisgemeinschaften und MVZs sowie bei Klinikkooperationen (Belegarzt, Honorararzt) und fertigen für Sie die passenden Verträge.
Gleiches gilt bei Ein- und Ausstieg eines Gesellschafters oder Auseinandersetzung der Gesellschaft.
Profitieren Sie von unserem einschlägigen Fachwissen zur rechtssicheren Gestaltung Ihrer Gesellschaftsverträge
Als Mandant profitieren Sie bei der Gestaltung Ihrer Gesellschaftsverträge in erheblichem Maße von unserer Expertise sowohl im Medizinrecht als auch im Wirtschafts-, Gesellschafts- und Steuerrecht. Ohne umfassendes Fachwissen in allen diesen Rechtsgebieten ist ein Vertrag nicht rechtssicher zu gestalten und kann zahlreiche Risiken beinhalten, die Ihnen teuer zu stehen kommen können. Mit einem Vertrag von Dr. SchwarzPartners sind Sie dagegen im Streitfall gut gerüstet.
Vertragsrecht der Heilberufe
Nutzen Sie unsere Erfahrung und unser Fachwissen bei der Vertragsgestaltung
Die Vertragsgestaltung ist im Rechtsbereich eine der anspruchsvollsten Tätigkeiten. Nur durch langjährige Erfahrung und einschlägiges Fachwissen lassen sich interessensgerechte Verträge erstellen und verhandeln.
Risiken vermeiden
Ein nicht Ihre Interessen in ausreichendem Maße schützender Vertrag kann existenzgefährdend sein. So kann beispielsweise ein über die Laufzeit von 10 Jahren abgeschlossener Praxismietvertrag in einer deutschen Großstadt schnell ein Volumen von über 1 Mio. Euro erreichen, oder die Nichtbeachtung der Schriftform nach § 126 BGB die kurzfristige Kündigung des Vertrages ermöglichen.
Gehen Sie mit einem Vertrag von Dr. SchwarzPartners daher auf Nummer sicher.
Mit Dr. SchwarzPartners Unternehmensverträge rechtssicher gestalten
Wir haben alle Gefahren im Blick und vertreten Ihre Interessen mit dem Ziel eines für Sie optimalen Ergebnisses. Denn wir verfügen als vorwiegend beratend tätige Wirtschaftskanzlei über die nötige Erfahrung und das erforderliche Know How sowohl im Wirtschaftsrecht als auch im Medizinrecht zur rechtssicheren Gestaltung Ihrer Unternehmensverträge, insbesondere von
Verträgen zwischen Klinik und Arzt (Chefarztverträge, Belegarztverträge, Honorararztverträge).
Wir wollen zum Vertragsschluss beitragen, nicht den Vertragsschluss verhindern
Dabei verstehen wir aber die andere Seite nicht als Gegner, sondern als Vertragspartner! Wir nehmen daher auch die Interessen der anderen Seite ernst und erarbeiten erforderlichenfalls Lösungsvorschläge, damit bei Einigkeit in den Eckpunkten des Vertrages nicht am Kräftemessen der Anwälte scheitert.
Vertragsarztrecht und Vergütungsrecht
Vertragsarztrecht im stetigen Wandel
Vertragsarztrechtsänderungsgesetz, GKV-Versorgungsstrukturgesetz und GKV-Versorgungsstärkungsgesetz sind nur die wichtigsten Gesetzesänderungen des Bundes im Vertragsarztrecht in den letzten Jahren. Laufend ändern sich die Regeln für Kassenärzte grundlegend. Hinzu kommen zahlreiche Entscheidungen des Bundessozialgerichts. Schließlich differiert die Spruchpraxis der Kassenärztlichen Vereinigungen und der Zulassungsausschüsse erheblich.
Nutzen Sie Ihre Chancen – gehen Sie zum Spezialisten
Der stetige Wandel im Gesundheitswesen birgt hierbei nicht nur Risiken, sondern vor allem auch Chancen! Nur wenige Rechtsanwälte in Deutschland beherrschen jedoch die Spezialmaterie „Vertragsarztrecht“. So waren zum 01.01.2015 im Bundesgebiet 162.695 Rechtsanwälte zugelassen, davon aber nur 1.506 Fachanwälte für Medizinrecht. Von diesen wiederum ist nur ein Bruchteil im Vertragsarztrecht tätig.
Bei Dr. SchwarzPartners können Sie im Vertragsarztrecht auf eine über 15-jährige Erfahrung in der Gestaltung vertragsarztrechtlicher Strukturen vertrauen. Wir haben bereits so manche Arztpraxis auf ihrem Weg von der kleinen Gemeinschaftspraxis zum Gesundheitsunternehmen mit einer Vielzahl von MVZs, Filialen und Standorten erfolgreich begleitet.
Lassen Sie sich von Dr. SchwarzPartners ganzheitlich beraten
Ohne Kenntnis der Spezialmaterie Vertragsarztrecht lassen sich Arztpraxen nach unserer Auffassung nicht richtig beraten. Die besten Unternehmensstrategien und Unternehmensverträge nützen nichts, wenn sie nicht in das System der gesetzlichen Krankenversicherung passen.
So sind beispielsweise Gemeinschaftspraxisverträge zwar Gesellschaftsverträge, erfordern aber zusätzlich Regelungen zum Verbleib des Vertragsarztsitzes im gesperrten Planungsbereich nach Ausscheiden eines Partners. Wird der Sitz mitgenommen, muss bei der Abfindung berücksichtigt werden, dass Umsatz und Gewinn mangels Budget auch bei Aufnahme eines neuen Partners nicht stabil gehalten werden können. Praxiskaufverträge haben zwingend unter der aufschiebenden Bedingung der Zulassung des Nachfolgers zu erfolgen. Für die Anstellung von Ärzten bedarf es einer Arztstelle, will man sich nicht zur Leistungsbegrenzung verpflichten. An einer Gemeinschaftspraxis kann sich nicht einfach ein Investor beteiligen.
Umgekehrt garantiert umfangreiches Fachwissen im Vertragsarztrecht noch lange keine sinnvolle Beratung und sichere Vertragsgestaltung, die häufig wirtschafts- und gesellschaftsrechtliche sowie steuerrechtliche Kenntnisse voraussetzt.
Bei Dr. SchwarzPartners können Sie auf ein umfassendes Fachwissen in allen diesen Bereichen zurückgreifen und sich ganzheitlich beraten lassen. Fallstricke in dem einen oder anderen Bereich werden somit vermieden.
Apotheken- und Arzneimittelrecht
Apotheker stehen heute in Fragen der Zukunftsplanung und der täglichen, durch eine Vielzahl von Normen reglementierten Berufspraxis vor immer neuen Herausforderungen. Die rechtlichen Vorgaben ergeben sich aus dem Apothekengesetz, der Apothekenbetriebsordnung und der Berufsordnung der Apotheker sowie werberechtlichen und arzneimittel-(preis-)rechtlichen Vorschriften, die vom Apotheker zu beachten sind. Welches Warensortiment darf eine Apotheke anbieten und welche Werbemöglichkeiten bestehen? Welche apothekenbetrieblichen Anforderungen bestehen für den Betrieb einer Versandapotheke, für die Herstellung von Zytostatika oder das Verblistern und Stellen von Medikamenten?
Auch im Apothekenbereich wird es künftig immer wichtiger sein, sich am Markt richtig zu positionieren. Filialisierung, Apothekenkooperationen, Versandapotheken und „Kettenbildung“ in Form von Franchise-Systemen bieten dem Apotheker Möglichkeiten, sein Unternehmen Apotheke zu vergrößern, erfordern aber auch unternehmerische Risikobereitschaft. So konnten sich unsere Mandanten bei aller Reglementierung mit ihrer Unternehmensgruppe von Präsenzapotheken, Versandapotheken, pharmazeutischen Herstellerbetrieben und Homecare-Unternehmen deutschlandweit aufstellen.
Übernahme und Abgabe von Apotheken
Wir begleiten Mandanten bei der Übernahme oder Abgabe von Apotheken einschließlich Gestaltung der Apothekenkaufverträge, der Unternehmensbewertung und Gestaltung von Apothekenpachtverträgen.
Gründung von Versandapotheken, Beratung zu Versandhandel und E-Commerce
Welche Anforderungen stellt die Apothekenbetriebsordnung an die Gründung einer Versandapotheke, welche Beratungs- und Informationspflichten hat die Versandapotheke und welche Preisangaben und werberechtlichen Vorgaben insbesondere des Heilmittelwerberechts (HWG) und der Berufsordnung sind zu beachten?
Berufs- und standesrechtliche Verfahren
Wir vertreten Apotheker gegenüber der Apothekerkammer bei berufs- und standesrechtlichen Verfahren, deren Auslöser oftmals im Werberecht der Apotheker liegt.
Apothekenbetriebsordnung
Wir beraten Mandanten zu allgemeinen wie speziellen Fragen des Apothekenbetriebes wie z.B. die räumlichen Anforderungen oder das zulässige Warenangebot (apothekenübliche Waren und Dienstleistungen).
Verblisterung von Medikamenten durch Apotheken und Lohnhersteller
Die Verblisterung von Medikamenten wird zu einer immer wichtiger werdenden Dienstleistung von Apotheken. Denn immer mehr Pflegeheime überlegen, ob und unter welchen rechtlichen Voraussetzungen die Medikamente ihrer Pflegeheimbewohner nicht mehr von Pflegekräften, sondern extern verblistert werden können. Wir klären die rechtlichen Rahmenbedingungen und besonderen Anforderungen an die verblisternde Apotheke einschließlich Gestaltung von Verträgen z.B. mit Lohnherstellern, welche die Medikamente im Auftrag der Apotheken industriell verblistern.
Herstellung von Zytostatika und parenteralen Zubereitungen
Die Anforderungen, um Zytostatika und Parenteralia in der Apotheke herzustellen, sind hoch. Ausschreibungen von Krankenkassen im Bereich der ambulanten Zytostatika-Versorgung und Nullretaxationen werden künftig insbesondere mitteständischen Apotheken zu schaffen machen. In diesem schwierigen Umfeld beraten wir unsere Mandanten umfassend und helfen ihnen, sich den neuen Herausforderungen zu stellen.
Arbeitsrecht für Mediziner & Heilberufe
Im Rahmen unserer umfassenden Betreuung von Unternehmen und Freiberuflern beraten und vertreten wir unsere Mandanten seit vielen Jahren laufend in allen Bereichen des Arbeitsrechts.
Hierbei gilt es in erster Linie, Risiken und Konfliktpotential zu minimieren und wirtschaftlich vernünftige Lösungen zu finden. Im Streitfall vertreten wir unsere Mandanten qualifiziert und mit viel Engagement vor den Arbeitsgerichten. Die Mandanten von Dr. SchwarzPartners profitieren in besonderem Maße vom kurzen Dienstweg zwischen Rechts- und Lohnabteilung.
Der Leistungskatalog im Arbeitsrecht
Gestaltung von Arbeits- und Anstellungsverträgen einschließlich maßgeschneiderter Vergütungsmodelle
Beratung und Vertretung im laufenden Arbeitsverhältnis und anlässlich dessen Beendigung (Betriebsvereinbarungen, Zielvereinbarungen, Abmahnungen, Kündigungen, Aufhebungsverträge, Arbeitszeugnisse u.a.)
Vertretung vor den Arbeitsgerichten (insbes. Kündigungsschutzverfahren)
Arbeitsrechtliche Begleitung von Umstrukturierungsmaßnahmen (Betriebsübergang, Betriebsstilllegung)
Beratung und Vertretung im Bereich der Arbeitnehmerüberlassung (Zeitarbeit)
Praxisbewertungen bzw. Unternehmensbewertungen
Der objektivierte Unternehmenswert ist ein typisierter Zukunftserfolgswert, der sich bei Fortführung des Unternehmens in unverändertem Konzept mit allen realistischen Zukunftserwartungen im Rahmen der Marktchancen und -risiken, finanziellen Möglichkeiten des Unternehmens sowie sonstigen Einflussfaktoren ergibt.
In der Funktion eines neutralen Gutachters ermitteln wir mit nachvollziehbaren Methoden einen objektivierten, von den individuellen Wertvorstellungen der betroffenen Parteien unabhängigen Wert des Unternehmens.
Wir bewerten das Unternehmen und unterstützen unter anderem bei folgenden Anlässen:
Ermittlung einer Verhandlungsbasis für Unternehmenstransaktionen
Eintritt und Ausscheiden von Gesellschaftern
Ermittlung steuerlicher Folgen bei Unternehmensumgestaltungen
Nachweis in erbschaftsteuerlich relevanten Fällen
Erbauseinandersetzungen, Ehescheidungen
Sachverständigen-Expertise in Gerichtsverfahren
Krankenhausberatung
Im stationären Bereich verursachen erhöhter Wettbewerb und größer werdender Kostendruck tiefgreifende Neu- bzw. Umstrukturierungen von Kliniken, an deren Übernahme zunehmend auch Finanzinvestoren interessiert sind. Wir beraten umfassend über solche Transaktionen und sinnvolle Ausgliederungen im Klinikbereich.
Hier sind neben medizinrechtlichen, gesellschaftsrechtlichen und arbeitsrechtlichen Aspekten insbesondere steuerliche Fragen und Gestaltungsmöglichkeiten relevant. Hierzu gehören u.a.:
In- und Outsourcing
Arbeitsrecht für Kliniken
Gesellschafts- und Vertragsrecht
Kooperationsverträge mit Zuweisern
Krankenhaushaftungsrecht
Prozessrecht
Wir helfen unseren Mandanten, Konflikte zu vermeiden und entwickeln Strategien zur erfolgreichen außergerichtlichen Streitbeilegung. Dennoch ist die gerichtliche Auseinandersetzung zur Durchsetzung oder Verteidigung der Rechte unserer Mandanten nicht immer zu vermeiden.
Fundierte Kenntnisse des Prozessrechts, Engagement und prozesstaktisches Geschick, überzeugende Argumentation und viel mehr noch Erfahrung vor Gerichten sind die Schlüssel einer erfolgreichen Prozessvertretung, die wir unseren Mandanten anbieten können. Wir führen Verfahren in vielen Gebieten des Zivilrechts, doch sind es vor allem gesellschaftsrechtliche Auseinandersetzungen und Haftungsprozesse, die wir besonders häufig betreuen.
Unsere Rechtsanwälte verfügen allesamt auch über Erfahrung vor Gericht, wobei derjenige Rechtsanwalt die Vertretung übernimmt, der auf das dem Prozess zugrundeliegende Rechtsgebiet spezialisiert ist. Unterstützt wird der jeweilige Rechtsanwalt von einer in unserem Team befindlichen ehemaligen Richterin.
Der Leistungskatalog im Prozessrecht
Vertretung im einstweiligen Rechtsschutz (einstweilige Verfügungen, einstweilige Anordnungen u.a.)
Vertretung vor den Zivilgerichten
Vertretung vor den Arbeitsgerichten
Vertretung vor den Sozialgerichten
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