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Pflichtprüfung
Ihr Partner für eine professionelle Abwicklung der Pflichtprüfung
Die Pflichtprüfung des Jahresabschlusses gem. § 316 HGB gehört zu den Hauptaufgaben des Wirtschaftsprüfers. Auch als mittelständisches Unternehmen können Sie von der Pflichtprüfung betroffen sein. Als Kapitalgesellschaft sind mittelgroße und große Kapitalgesellschaften prüfungspflichtig. Gleiches gilt seit 1999 für GmbH & Co KGs.
Neben der erfolgreichen Pflichtprüfung bieten wir Ihnen auch einen wichtigen Mehrwert in Form einer Analyse Ihrer betrieblichen Prozesse. Dadurch stellen wir gemeinsam mit Ihnen Schwachstellen fest, entwickeln maßgeschneiderte Lösungen und verschaffen Ihrem Unternehmen einen Wettbewerbsvorteil.
Folgende Prüfungsleistungen werden von uns durchgeführt
- Jahresabschluss- und Konzernabschlussprüfungen nach HGB
- Konzernabschlussprüfungen nach International Financial Reporting Standards
- Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung nach §53 HGrG
- Gründungsprüfung bei Kapitalgesellschaften
- Umwandlungs- und Verschmelzungsprüfung
- Prüfungen nach der Makler- und Bauträgerverordnung